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  • Hypokaliämie besteht bei einer Plasmakalium-(K)-Konzentration von weniger als 3,5 mEq/L, die durch ein Defizit in den Kaliumspeichern des gesamten Körpers oder eine anomale Bewegung von Kalium in die Zellen verursacht wird. Sie kann durch eine verminderte Kaliumzufuhr oder in der Regel durch übermäßige Kaliumverluste aus den Nieren oder dem Magen-Darm-Trakt verursacht werden. Zu bekanntlich Hypokaliämie verursachenden Medikamenten gehören Diuretika, Abführmittel, antimikrobielle Mittel, Mineralo- und Glukokortikoide sowie Beta-2-Rezeptoragonisten. Klinische Anzeichen sind abhängig vom Grad des Kaliummangels; es können Muskelschwäche, Muskelkrämpfe, Faszikulationen und paralytischer Ileus auftreten. Bei schwerer Hypokaliämie treten Hypoventilation und Hypotonie auf. EKG-Veränderungen treten typischerweise auf, wenn Serum-Kalium geringer als 3 mEq/L ist; darunter fallen ST-Strecken-Absenkung, T-Wellen-Senkung und U-Wellen-Erhöhung. Bei ausgeprägter Hypokaliämie wird die T-Welle immer kleiner und die U-Welle immer größer. Hypokaliämie kann Arrhythmien verursachen, einschließlich vorzeitige ventrikuläre und atriale Kontraktionen, ventrikuläre und atriale Tachyarrhythmien sowie atrioventrikulärer Block 2. oder 3. Grades; schließlich kann es zu Kammerflimmern kommen. Die Behandlung erfolgt mit oralem Kaliumersatz, 20 bis 80 mEq/Tag, es sei denn, bei Patienten treten EKG-Veränderungen oder schwere Symptome auf. Bei hypokaliämischen Arrhythmien wird intravenöses Kaliumchlorid über eine zentrale Vene verabreicht, und zwar höchstens 40 mEq/h und nur unter kontinuierlicher Herzüberwachung; eine routinemäßige IV-Infusion sollte nicht mehr als 10 mEq/h betragen.
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